Gewerbewesen
Kurztext
Gewerbe An-, Um- und Abmeldungen
Leistungsbeschreibung
Gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) ist jeder, der einen selbstständigen Betrieb im stehenden Gewerbe anfängt, den Betrieb verlegt, die Tätigkeit verändert oder den Betrieb aufgibt, verpflichtet, dies der zuständigen Ordnungsbehörde gleichzeitig bzw. unverzüglich anzuzeigen.
Erforderliche Unterlagen
Gewerbeanmelde-, -ab- oder –ummeldeformular (siehe Downloads)
Kopie Personalausweis
bei zulassungspflichtigem Handwerk – Kopie Handwerkskarte
bei juristischen Personen – Auszug aus dem Handelsregister
Kosten
An- und Ummeldungen:
Einzelunternehmen 26,-- €
juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind 33,-- €
jeder gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person 13,-- €
Abmeldungen: gebührenfrei
Verfahrensablauf
Unterlagen können postalisch oder elektronisch zugesandt werden
Dokumente