Fischereischein

  • Leistungsbeschreibung

    Ausstellung von Fischereischeinen nach dem Landes-Fischereigesetz als Jugend-, Jahres- oder Fünfjahres Fischereischein

    Nachweis der erfolgreich abgelegten Sportfischer Prüfung bzw. Vorlage des alten Fischereischeins.

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpersonen.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende