Eheschließung

  • Leistungsbeschreibung

    Sie möchten heiraten!

    Was ist vor der Eheschließung zu tun?

    Die Eheschließung muss beim Standesamt, in dessen Bezirk eine/r der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat, angemeldet werden.

    Die Verlobten sollten die Anmeldung gemeinsam persönlich vornehmen. Ist einer der Verlobten verhindert, so kann er eine schriftliche Bevollmächtigung darüber abgeben, dass er mit der Anmeldung durch den anderen Verlobten oder einen Dritten einverstanden ist. Bitte benutzen Sie den Vordruck Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung (Beitrittserklärung).

    Für die Anmeldung der Eheschließung wollen Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse einen Termin vereinbaren um unnötige Wartezeiten zu vermeiden. Auf Anfrage ist ein Termin auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten möglich.

    Wohnen beide Verlobte nicht in Simmerath, wollen aber gerne hier heiraten, melden sie die Eheschließung beim Standesamt ihres Wohnortes an und teilen dort mit, dass sie im Standesamt Simmerath heiraten möchten. Der Standesbeamte des Wohnsitzes wird dann alle Unterlagen an das Standesamt Simmerath weiterleiten.

    Die Anmeldung der Eheschließung ist sechs Monate gültig. Ein Eheschließungstermin kann innerhalb dieser Zeit festgelegt werden, sofern nicht vorgelegte Unterlagen (z.B. Ehefähigkeitszeugnis bei ausländischen Verlobten) eine kürzere Gültigkeit aufweisen.

    Eine vorherige Reservierung eines Eheschließungstermins ist ebenfalls möglich.

    An einem Samstag im Monat bietet das Standesamt Simmerath ebenfalls Eheschließungen an:
    Heiraten in Simmerath

  • Formulare

  • Dokumente


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Zuständige Mitarbeitende