Geburtsbeurkundung

  • Leistungsbeschreibung

    Die Geburt eines in Simmerath geborenen Kindes ist innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Simmerath anzuzeigen und zu beurkunden.

    Die Hebamme bzw. die Eifelklinik „St.Brigida“ wird Ihnen bei der Geburt ein Merkblatt zur Geburtenanmeldung aushändigen.

    Informationen zu Sternenkinder, Totgeburten und Fehlgeburten erhalten Sie auf Nachfrage direkt beim Standesamt Simmerath.

  • Erforderliche Unterlagen

    Bei der Anmeldung der Geburt des Kindes sind folgende Unterlagen immer mitzubringen:

    • Geburtsbescheinigung der Hebamme bzw. des Arztes (Auf der Rückseite dieser Bescheinigung ist der/die Vorname/n des Kindes einzutragen und von beiden Elternteilen zu unterschreiben)
    • Personalausweise bzw. Reisepässe der Eltern
    Zusätzliche Unterlagen je nach Familienstand der Mutter:
    1. Miteinander verheiratete Eltern:

      a) Eheschließung in Deutschland:
      • Geburtsurkunden beider Eltern (vom Standesamt am Geburtsort)
      • Eheurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister

              b) Eheschließung im Ausland:

      • Geburtsurkunden beider Eltern
      • Heiratsurkunde im Original mit deutscher Übersetzung durch einen in Deutschland ermächtigten Übersetzer ggf. mit Apostille oder Legalisation der Deutschen Botschaft
    1. Ledige Mutter (bisher noch nicht verheiratet):
      • Geburtsurkunde der Mutter
      • Geburtsurkunde des Vaters, Abschrift der Vaterschaftsanerkennung und Abschrift der Sorgerechtserklärung
    1. Geschiedene oder verwitwete Mutter:
      • Geburtsurkunde der Mutter
      • Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Eintragung der Scheidung oder des Todes des Ehemannes
      • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk bzw. Sterbeurkunde des Ehemannes
      • Bescheinigung über eine Namensänderung
      • Geburtsurkunde des Vaters, Abschrift der Vaterschaftsanerkennung und Abschrift der Sorgerechtserklärung
    1. Verheiratete Mutter, wobei der Ehemann nicht der Vater des Kindes ist und das Scheidungsverfahren anhängig ist:
      • Unterlagen wie bei miteinander verheirateten Eltern
      • Nachweis über die Anhängigkeit des Scheidungsverfahrens mit Aktenzeichens des Gerichts

        Bei der Beurkundung der Geburt wird zunächst der „Noch-Ehemann“ als Vater des Kindes in die Urkunde eingetragen. Der leibliche Vater hat die Möglichkeit, mit Zustimmung der Mutter und des „Noch-Ehemannes“ die Vaterschaft anzuerkennen. Die Vaterschaftsanerkennung wird erst dann wirksam, wenn die Ehe rechtskräftig geschieden ist.

    Siehe hierzu auch:

    > Namensführung eines Kindes

    > Vaterschaftsarnerkennung

  • Kosten

    Grundsätzlich ist die Beurkundung eines neugeborenen Kindes in ein deutsches Geburtenregister gebührenfrei. Folgende Urkunden werden nach der Beurkundung gebührenfrei ausgehändigt:

    • Geburtsurkunde für Elterngeld
    • Geburtsurkunde für Kindergeld
    • Geburtsurkunde für Mutterschaftshilfe bei der Krankenkasse

    Die Ausstellung weiterer Urkunden für private Zwecke (z.B. Geburtsurkunde für das Familienstammbuch) ist gebührenpflichtig. Auf Wunsch werden für das Ausland auch internationale Urkunden ausgestellt.

    Die Gebühr für die Geburtsurkunde beträgt 10,00 €; für weitere Exemplare, wenn gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt, beträgt die Gebühr je 5,00 €.

    Die jeweilige Verwaltungsgebühr ist bei Antragstellung bar oder per EC-Karte (EC-cash) zu zahlen.

  • Weiterführende Informationen

    Hinweise für Eltern mit ausländischer Staatsangehörigkeit         

    • Bitte Termin mit dem Standesamt unter 02473 / 607-131 vereinbaren
    • Vorsprache beider Elternteile unbedingt erforderlich, ggf. mit Dolmetscher
    • Vorlage eines gültigen Reisepasses mit Aufenthaltstitel ist notwendig
  • Dokumente


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende