Sterbefallbeurkundung

  • Leistungsbeschreibung

    Zuständig für die Beurkundung von Sterbefällen ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Todesfall eingetreten ist. Maßgebend ist also der Ereignisort, nicht der Wohnort des Verstorbenen.

    Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt anzuzeigen.

  • Erforderliche Unterlagen

    In der Regel wird zur Anmeldung eines Sterbefalles ein Bestatter beauftragt. Dieser legt dann beim Standesamt die notwendigen Unterlagen vor:

    • Todesbescheinigung (wird vom Arzt ausgestellt)
    • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
    • Personalausweis des Anzeigenden
    • Schriftliche Sterbefallanzeige

    Die Vorlage weiterer Unterlagen hängt vom Familienstand des Verstorbenen ab.

    War der Verstorbene ledig:

    • Geburtsurkunde, evtl. Stammbuch der Familie oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister

    War der Verstorbene verheiratet:

    • Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
    • Stammbuch seiner Ehe oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister

    War der Verstorbene verwitwet:

    • Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
    • Stammbuch seiner Ehe oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
    • Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten

    War der Verstorbene geschieden:

    • Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
    • Stammbuch seiner Ehe oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
    • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

    Alle Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden. Handelt es sich um ausländische Urkunden, benötigt das Standesamt zusätzlich eine Übersetzung von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer/Dolmetscher.

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.

  • Kosten

    • Sterbeurkunde bzw. Abschrift aus dem Sterberegister = 10,00 €
    • Für jede weitere, gleichzeitig beantragte Urkunde der gleichen Ausstellungsart = 5,00 €
    • Gebührenfrei werden Urkunden für die Bestattung, für Rentenzwecke und für die Krankenkasse ausgestellt

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende