Fahrzeugscheinangelegenheiten

  • Kurztext

    Änderung der Anschrift im Kraftfahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil 1

  • Leistungsbeschreibung

    Änderung der Anschrift im Kraftfahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil 1

    Die Anschrift im Kraftfahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil 1 können Sie beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Simmerath ändern lassen, wenn der Zuzug innerhalb der StädteRegion Aachen erfolgte oder wenn es sich um einen Umzug innerhalb der Gemeinde Simmerath handelt.

    • Beantragung, Verfahren:
      Grundsätzlich hat die Änderung persönlich zu erfolgen. Sollten Sie nicht persönlich vorsprechen können, kann auch eine bevollmächtigte Person die Änderung vornehmen.
    • Die Änderung kann auch beim Straßenverkehrsamt der StädteRegion in Würselen oder in Monschau erfolgen:

      • Straßenverkehrsamt, StädteRegion Aachen
        Carlo-Schmid-Straße 4, 52146 Würselen
        Tel. 0241 / 5198-6500

      • Straßenverkehrsamt, StädteRegion Aachen
        Laufenstraße 84, 52156 Monschau
        Tel. 0241 / 5198-6500
  • Erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis bzw. Reisepass
    • KFZ-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1
    • ggf. Vollmacht
  • Kosten

    10,80 €

  • Hinweise

    Terminvergabe Einwohnermeldeamt:
    Bitte buchen Sie Termine über das Online-Terminbuchungssystem.

    Es ist möglich, dass tagesaktuell je nach Verfügbarkeit der Mitarbeiterinnen kurzfristig zusätzliche Termine angeboten und online gebucht werden können. Ein Blick ins Onlinebuchungsportal lohnt sich also immer.

    Das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Simmerath ist nach telefonischer Voranmeldung unter 02473-607 124 oder 02473-607 125 für alle Einwohnermeldeangelegenheiten geöffnet. Eine Terminvereinbarung ist außerdem per E-Mail über einwohnermeldeamt@gemeinde.simmerath.de möglich. Bitte geben Sie in der Mail unbedingt Name, Vorname und Telefonnummer an, Sie erhalten zeitnah einen Rückruf. Damit sollen lange Wartezeiten vermieden werden. Ein Erscheinen ohne Termin ist nicht möglich.

  • BIS-Dokumente


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende