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Führungszeugnis (Beantragung)
Leistungsbeschreibung
Seit dem 1. September 2014 besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen. Bei der Beantragung über das Online-Portal fällt der Gang ins Rathaus für Bürgerinnen und Bürger weg.
Voraussetzungen für den Online-Antrag:
- Der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss (erkennbar an einem grün-blauen Kreis auf der Ausweisrückseite), und
- ein NFC-fähiges Handy oder passendes Kartenlesegerät. Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt.
- Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion Ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.
- Auch beim Online-Antrag wird eine Gebühr von 13 Euro pro Führungszeugnis erhoben. Im Online-Portal kann sie mit einer gängigen Kreditkarte beglichen werden.
- Zur Nutzung rufen Sie bitte den unten folgenden Link auf:
www.fuehrungszeugnis.bund.de
Kosten
Formulare
Hinweise
Dokumente