Gewerbesteuer

  • Kurztext

    Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb innerhalb des Gemeindegebietes. Das zuständige Finanzamt ermittelt anhand der jährlich einzureichenden Erklärungen den Gewerbeertrag und stellt den Gewerbesteuermessbetrag fest. Die Gewerbesteuer berechnet sich durch Anwendung des Hebesatzes auf den vom Finanzamt vorgegebenen Messbetrag.

  • Leistungsbeschreibung

    Veranlagung über separaten Bescheid.
    Der Hebesatz wird in der Haushaltssatzung (siehe Link) festgelegt.

  • Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende