Übernachtungsabgabe

  • Leistungsbeschreibung

    Auf Beschluss des Rates vom 24.09.2024 führt die Gemeinde Simmerath zum 01.01.2025 eine Abgabe auf entgeltliche Übernachtungen ein, die den bisherigen Fremdenverkehrsbeitrag ersetzt.

    Die Übernachtungsabgabe ist eine örtliche Aufwandssteuer auf entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben. Sie wird dadurch definiert, dass ihr Steuergegenstand an eine örtliche Gegebenheit geknüpft ist – in diesem Fall an die Zahlung eines Entgelts für die Möglichkeit zur Übernachtung in einer Beherbergungsstätte im Gemeindegebiet der Gemeinde Simmerath. Die Übernachtungsabgabe beträgt 5% des reinen Übernachtungspreises einschließlich der Mehrwertsteuer.

    Fragen und Antworten

    Häufige Fragen und Antworten zu der neuen Übernachtungsabgabe finden Sie in den Downloads im Dokument "Informationen zur Übernachtungsabgabe".

  • Rechtsgrundlage

    Grundlage für die Erhebung kommunaler Steuern ist Artikel 105 des Grundgesetzes in Verbindung mit den Bestimmungen der §§ 1 ff KAG NRW. Die näheren Bestimmungen sind geregelt in der Satzung über die Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche Übernachtungen im Gebiet der Gemeinde Simmerath (Übernachtungsabgabensatzung – ÜAS).

  • Kosten

    gemäß Übernachtungsabgabensatzung

  • Weiterführende Informationen

  • Dokumente


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende