Förderung vom Land NRW für Sportvereine
Förderprogramm 1.000 x 1.000 – Anerkennung für den Sportverein
Die Landesregierung fördert über das Landesprogramm Maßnahmen von Sportvereinen mit unterschiedlichen gesellschaftlichen Bezügen, die aktuelle sportpolitische Aspekte aufgreifen und gesellschaftlich relevant sind.
Pro Verein kann jeweils eine Maßnahme mit einem Festbetrag in Höhe von 1.000 Euro gefördert werden. Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2024 – 31.12.2024 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem von insgesamt neun Förderschwerpunkten zuordnen lassen.
Die Förderschwerpunkte und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Landessportbundes NRW und im Engagement-Portal NRW:
Förderprogramm Förderung der Übungsarbeit
Die Landesregierung stellt dem Landessportbund NRW in diesem Jahr wieder Haushaltsmittel zur Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter. Zielsetzung der Maßnahme ist die finanzielle Unterstützung von Übungsleiterinnen und Übungsleitern in Sportvereinen, die vorrangig in der Kinder- und Jugendarbeit sowie in der Nachwuchsförderung tätig sind.
Weitere Informationen zu diesem Förderprogramm finden Sie im Engagementportal NRW:
Antragstellung
Die Anträge können über das Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt werden.