Sperrgut: Zukünftig getrennte Abfuhr von Holz
Warum eine getrennte Abfuhr?
Durch die getrennte Abfuhr kann das Altholz optimal zum Recycling (z.B. Spanplattenproduktion, Pellet-Herstellung) oder ggf. zur Energieerzeugung zur Verfügung gestellt werden. Mit der neuen Regelung entspricht die RegioEntsorgung den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, das darauf abzielt, Stoffe länger bzw. effizienter im Nutzungskreislauf zu halten. Das schont Ressourcen und ist gut für die Umwelt.
Was gehört zum Altholz?
Bei Altholz handelt es sich um Möbelholz, z.B. Schränke (ohne Glaseinsatz und Spiegel), Holztische und Stühle, aber auch Arbeitsplatten aus Holz (Anbauteile aus Metall sollten abgebaut werden). Nicht zum Altholz gehören Materialien aus dem Außenbereich, die mit chemischen Mitteln beschichtet oder lackiert wurden, wie z.B. Terrassenholz, Zäune und Gartenhäuschen. Diese gehören ohnehin auch nicht zum Sperrgut und müssen über die Entsorgungszentren kostenpflichtig entsorgt werden.
Alle Fragen zur Abfuhr beantwortet der Service-Bereich der RegioEntsorgung unter 02403 – 55 50 666. Alle Hinweise erhalten die Bürger:innen nach Auskunft des Kommunalunternehmens mit der Anmeldung auch schriftlich.
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