Doppelte Abwasserbescheide durch Fehler beim IT-Dienstleister


Aufgrund eines Fehlers des IT-Dienstleisters wurden die Bescheide je Objekt teilweise in doppelter Ausfertigung gedruckt und versandt. Es handelt sich somit um zwei identische Bescheide, die Ihnen je Objekt in zwei Briefen zugestellt wurden oder werden. Jeweils ein Exemplar mit dem identischen Kassenzeichen können Sie daher als gegenstandslos betrachten und vernichten. Dies gilt unabhängig davon, ob die Bescheide am gleichen oder an unterschiedlichen Tagen zugestellt wurden. Eine Rückfrage beim Steueramt der Gemeinde Simmerath ist nicht erforderlich.

Die Versandkosten für die doppelte Zustellung werden vom IT-Dienstleister getragen.

Ich bitte die doppelte Versendung und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

Bernd Goffart

Bürgermeister