Hundebestandsaufnahme in Simmerath


Jeder Hund in der Gemeinde Simmerath muss angemeldet sein und eine Steuermarke besitzen.

Für die Erhebung müssen die Hunde bei der Gemeindeverwaltung angemeldet werden.

Dieser Pflicht kommen nicht alle Hundehalter nach. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit, insbesondere im Sinne derjenigen Hundehalter, die der Anmeldepflicht nachkommen, wird die Gemeinde nun eine turnusmäßige Hundebestandsaufnahme durchführen. Dazu werden alle Haushalte im Gemeindegebiet in den nächsten Wochen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer beauftragten Firma aufgesucht. Diese tragen sichtbar eine von der Gemeinde ausgestellte Legitimation und sind wochentags in der Zeit von 10 bis 20 Uhr und samstags bis 17 Uhr unterwegs.

Die Firma wird durch Befragung an der Haustür de­n vorhandenen Hundebestand feststellen. Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten und keine Steuern oder Gebühren vor Ort erhoben.

Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Zudem können zusätzlich Bußgelder geltend gemacht werden. Daher wird jedem Hundehalter empfohlen, die Anmeldung für den Fall, dass sie bisher nicht erfolgt ist, schnellstens nachzuholen (Rathaus Simmerath, Zimmer 206, Telefon 02473/607-156).



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