Beantragung von Briefwahl


Aufgrund des kurzen Zeitfensters bis zum Wahltag am 23.02.2025 wird darauf hingewiesen, dass bei einer Übersendung der Briefwahlunterlagen per Post der rechtzeitige Zugang bis zum Wahltag nicht mehr sichergestellt werden kann, sodass empfohlen wird, die Wahlunterlagen persönlich im Rathaus der Gemeinde Simmerath abzuholen. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, während der Öffnungszeiten des Rathauses per Direktwahl zu wählen.

Sofern bereits Briefwahl beantragt worden ist, die Wahlunterlagen aber noch nicht zugegangen sind, können bis Samstag, 22. Februar 2025, 12.00 Uhr noch Ersatzbriefwahlunterlagen ausgestellt werden.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass der Wahlbrief mit dem Stimmzettel und Wahlschein bis spätestens Sonntag, dem 23.02.2025, um 18.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Simmerath eingegangen sein muss.

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