Öffnungszeiten des Wahlamtes anlässlich der Bundestagswahl
Tag | Öffnungszeit | Telefon |
Freitag, 21. Februar 2025 | bis 15.00 Uhr | 02473 / 607-138 oder 02473 / 607-139 |
Samstag, 22. Februar 2025 | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr | 02473 / 607-138 |
Sonntag, 23. Februar 2025 | 8.00 Uhr bis zur Ermittlung des Wahlergebnisses | 02473 / 607-132 oder 02473 / 607-133 oder 02473 / 607-135 |
Beantragung von Wahlscheinen
Wahlscheine können bis Freitag, den 21. Februar 2025, 15.00 Uhr, beantragt werden.
In besonderen Fällen, die in § 25 Abs. 2 der Bundeswahlordnung geregelt sind (Ausstellung von Wahlscheinen für Wahlberechtigte, welche nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind), können Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt werden. Gleiches gilt, wenn bei nachgewiesener, plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Rücksendung der Briefwahlunterlagen
Die ausgehändigten bzw. zugestellten Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl sind vom Wähler an das Wahlamt der Gemeinde Simmerath rechtzeitig zurückzusenden. Der Wahlbrief muss bei Übersendung per Post innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht frankiert werden. Vom Ausland aus muss der Wahlbrief ausreichend frankiert werden. Die Kosten hierfür muss man in diesem Fall selbst tragen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Wahlbriefe persönlich beim Wahlamt abzugeben oder in den Hausbriefkasten des Rathauses einzuwerfen.
Berücksichtigt werden nur Wahlbriefe, die beim Wahlamt im Rathaus in Simmerath am 23. Februar 2025 bis spätestens 18.00 Uhr eingegangen sind. Später eingehende Wahlbriefe werden bei der Wahl nicht berücksichtigt.
Wahlergebnisse
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger können am Wahltag nach Ende der Wahlzeit (18.00 Uhr) den Eingang der Wahlergebnisse aus den einzelnen Wahlbezirken der Gemeinde Simmerath im großen Sitzungssaal des Rathauses im Wege einer Beamer-Präsentation oder „live“ über die Internetseite der Gemeinde Simmerath unter www.simmerath.de verfolgen.
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