Informationen zur Grundsteuerreform 2025
Die Grundsteuerhebesätze für die Gemeinde Simmerath wurden nach einer Berechnung des Finanzministeriums NRW aufkommensneutral angepasst. Das heißt, die Gemeinde erzielt nach der Umsetzung der Reform laut Berechnung des Landes NRW die gleichen Grundsteuereinnahmen von rund 3,6 Mio. € wie vor der Reform. Es ist also keine versteckte Steuererhöhung für 2025 erfolgt.
Das bedeutet aber nicht, dass die individuelle Grundsteuer bei jedem Steuerzahler gleich bleibt. Wenn sich Ihre Grundsteuer im Vergleich zum Vorjahr erhöht oder senkt, liegt dies an der Neubewertung des betreffenden Grundstücks durch das Finanzamt auf Basis des reformierten Bundesrechts.
Bei Fragen zur Neubewertung und Höhe der Messbeträge wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Finanzamt Aachen-Kreis unter
0241/469-3118 oder -2994
Die Festsetzung der Messbeträge ist ausschließlich durch das Finanzamt Aachen-Kreis erfolgt.
Konkret wurden die Hebesätze in der Gemeinde Simmerath aufkommensneutral wie folgt angepasst:
Grundsteuer A von 350 % auf 217 %
Grundsteuer B von 490 % auf 634 %
Hierbei wurden die neuen Hebesätze entsprechend der Berechnungen des Finanzministeriums für eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform übernommen.
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