Aufstellungsbeschluss der 21. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 103 - Gewerbegebiet Simmerath -
Der Entwurf zur 21. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 103 liegt bis einschl. 29. März 2024 im Bauamt der Gemeinde Simmerath, Rathaus Nebengebäude, zur Einsicht aus bzw. kann den Downloads entnommen werden.
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Die diesbezügliche Bekanntmachung hängt in der Zeit vom 16. Februar 2024 bis einschließlich 29. März 2024 an der Bekanntmachungstafel im Rathaus der Gemeinde Simmerath aus.
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