Rathaus Simmerath mit einem Baum im Vordergrund

RATHAUS & POLITIK

Entfernung von Gräbern auf den Friedhöfen in Huppenbroich, Lammersdorf, Rollesbroich und Simmerath


Nach der Friedhofssatzung der Gemeinde Simmerath sind nach Ablauf der Ruhezeit von 30 Jahren für Erdbestattungen die Grabmale und sonstige bauliche Anlagen zu entfernen. Welche Gräber auf den Friedhöfen in Huppenbroich, Lammersdorf, Rollesbroich und Simmerath hiervon betroffen sind, entnehmen Sie bitte den entsprechenden Bekanntmachungen.

Die diesbezügliche Bekanntmachung hängt in der Zeit vom 10. Oktober 2024 bis einschließlich 01. März  2025 an der Bekanntmachungstafel im Rathaus der Gemeinde Simmerath aus.

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