Rathaus Simmerath mit einem Baum im Vordergrund

RATHAUS & POLITIK

Ortsrecht / Satzungen

Ortsrecht und Satzungen

Satzungen

Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW haben alle Städte und Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen das Recht, bestimmte örtliche Angelegenheiten durch Satzungen zu regeln. In jeder Kommune existieren daher Satzungen, z.B. Hundesteuersatzung, Abfallsatzung usw. sowie ggf. entsprechende Gebührensatzungen hierzu.

  • Satzungen werden vom Gemeinderat in einer öffentlichen Sitzung beschlossen und werden anschließend öffentlich bekanntgemacht, damit die Bürger und Einwohner die Möglichkeit haben, sich über die neuen Bestimmungen zu informieren.
  • Die Satzungen in der Gemeinde Simmerath werden durch Aushänge an der Bekanntmachungstafel im Rathaus (min. eine Woche) und Hinweise auf der Webseite bekanntgemacht.

Ordnungsbehördliche Verordnungen

Ordnungsbehördliche Verordnungen werden aufgrund des Ordnungsbehördengesetz NRW von den örtlichen Ordnungsbehörden (das sind in Nordrhein-Westfalen die Gemeinden) erlassen.

  • Sie regeln ausschließlich Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und werden vom Gemeinderat beschlossen.
  • Sie müssen ebenfalls öffentlich bekannt gemacht werden.

Diese ortsrechtlichen Bestimmungen gelten nur für das Gemeindegebiet Simmerath. Hier haben Sie jedoch die gleiche Rechtswirkung wie Gesetze und sind für alle Betroffenen bindend.


Folgende Satzungen, ordnungsbehördliche Verordnungen und sonstige ortsrechtliche Bestimmungen haben derzeit Gültigkeit



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