Räum- und Streupflicht auf Gehwegen bitte beachten
Daher weist die Gemeinde Simmerath nochmals auf die Räum- und Streupflicht hin. Nach der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Simmerath sind von den Grundstückseigentümern die Gehwege in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee und Eis freizuhalten, und bei Eis- und Schneeglätte mit abstumpfenden oder auftauenden Stoffen zu bestreuen.
„Bitte schützen Sie sich selbst und alle Fußgänger vor Unfällen, in dem Sie die Räum- und Streupflicht an Ihrem Grundstück beachten! Bedenken sie auch, dass für Menschen mit Rollatoren, Rollstühlen oder Kinderwagen die Nutzung der nicht ordnungsgemäß geräumten Gehwege nicht möglich ist“, appelliert Bürgermeister Goffart an die Einsicht der Bürgerinnen und Bürger.