Rathaus Simmerath mit einem Baum im Vordergrund

RATHAUS & POLITIK

Beleuchtungen müssen ausgeschaltet werden


Eine Glühbirne in Nahaufnahme

Beleuchtung von öffentlichen Gebäuden

Laut der Verordnung werden auch in der Gemeinde Simmerath ab dem 1. September die Beleuchtungen von öffentlichen Nichtwohngebäuden und Baudenkmälern ausgeschaltet.

Eine Ausnahme gilt für kurzzeitige Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten. Außerdem bleiben Beleuchtungen, die die Verkehrssicherheit gewährleisten oder zur Gefahrenabwehr erforderlich sind, weiterhin eingeschaltet. 

Regelung für beleuchtete Werbeanlagen

Darüber hinaus ist der Betrieb von beleuchteten oder lichtemittierenden Werbeanlagen von 22 Uhr bis 16 Uhr des Folgetages untersagt.