Lärmaktionsplan
Lärmaktionsplan
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, alle 5 Jahre Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überarbeiten.
Der Lärmaktionsplan ist ein Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. Der Rat der Gemeinde Simmerath hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.05.2024 den Lärmaktionsplan für die Gemeinde Simmerath beschlossen.